Schweissrauch
In vielen Industriebereichen und im verarbeitenden Gewerbe wird geschweisst. Diese Technik hat etliche Vorteile, birgt aber auch Gefahren: Beim Schweissen entsteht Schweissrauch, der beim Einatmen gesundheitliche Risiken mit sich bringt. Durch ihre geringe Teilchendurchmesser gelangen sie über den Kehlkopf, die Luftröhre und das Bronchialsystem bis in die feinsten Bronchialverästelungen und Lungenbläschen. Je nach chemischer Zusammensetzung können die Stoffe sogar Krebs verursachen.
Die Atemluft wird durch den Schweissrauch nicht nur in der direkten Umgebung belastet, sondern auch in anderen Bereichen, die sich nicht unmittelbar bei der Emissionsquelle befinden. Aus diesem Grund darf die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Werte der Suva) nicht überschritten werden. Damit ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist, sollte der beim Schweissen freigesetzte Schweissrauch abgesaugt und gefiltert werden. Je nach Arbeitsumgebung mit einer stationären oder mobilen Schweissrauchabsaugung.
Staub
Staub besteht aus sichtbaren und unsichtbaren schwebenden Teilchen fester Materie. Je grösser die Partikel sind, desto weniger schweben sie. Sind die Partikel sehr klein, wie etwa bei Metallstaub, bleibt der Staub bis zu 500 Stunden in der Luft hängen und sinkt nicht ab. Dadurch entsteht eine Rauchschicht, die mit einer Staubabsauganlage erfasst werden muss. Neben der Menge und Grösse spielt auch die chemische Zusammensetzung der Partikel eine Rolle. Der MAK-Grenzwert liefert die Beurteilungsgrundlage, ob die auftretende Konzentration an Schadstoffen am Arbeitsplatz bedenklich ist.
Wenn immer möglich sollte die Absaugung des Staubes direkt an der Entstehungsstelle erfolgen. Dies kann mit Absaughauben, -wänden oder individuellen Einhausungen erzielt werden. Ist dies aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich, besteht die Notwendigkeit einer übergelagerten Staubabsaugung, und zwar in Form einer Hallenabsaugung.
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