1. Vertragsgegenstand
Die TECHNOROBOT AG vertreibt Industriegütern und Maschinen, die Planung, Beratung, Installation und Wartung von gebäudetechnischen Anlagen, insbesondere von Lüftungs- und Luftreinigungssystemen, sowie das Erbringen von Dienstleistungen in den entsprechenden Bereichen. Es gelten auschliesslich die vorliegenden AGB. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ohne ausdrückliche schriftliche Annahme seitens der TECHNOROBOT AG nicht.
2. Vertragsabschluss
Der Auftrag des Kunden an die TECHNOROBOT AG ist das Angebot zum Vertragsabschluss und kann schriftlich, via Internet, E-Mail, Fax oder mündlich per Telefon erfolgen. Die Bestellung wird im Fall der Annahme durch die TECHNOROBOT AG schriftlich, via E-Mail beziehungsweise durch Erbringung der Leistung bestätigt. Erst nach der Bestätigung durch die TECHNOROBOT AG gilt der Vertrag als abgeschlossen. Die automatische Bestätigung des Eingangs der Bestellung im Internet/Webshop ist noch keine Auftragsbestätigung. Soweit der Kunde in seiner Bestellung nicht ausdrücklich eine andere Bindefrist genannt hat, ist sein Angebot gegenüber der TECHNOROBOT AG für zwei Arbeitswochen gültig.
3. Leistungsangebot
Sämtliche Angaben zu den Leistungen und allfälligen Nebenleistungen, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges von TECHNOROBOT AG erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. TECHNOROBOT AG behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen respektive der Auftragsbestätigung infolge rechtlicher oder technischer Normen zu berücksichtigen und zu ändern. Für die ordnungsgemässe Installation, Inbetriebnahme und Unterhalt der von TECHNOROBOT AG gelieferten Produkte und Software ist der Kunde verantwortlich; allfällige Software-Lizenzverträge gelten ergänzend.
4. Preisstellung und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer, unverpackt, unfranko ab Lager der TECHNOROBOT AG, bei nicht Standart-Lagerprodukten, Lüftungsanlagen, Automaten, Steuerungen und Spezialanlagen ab Lager Herstellerwerk. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Bei Änderungen von Lohn-, Rohstoff- und Materialpreisen (inkl. Zollkosten) bis zur Ablieferung des Liefergegenstandes ist die TECHNOROBOT AG berechtigt die Preise angemessen anzupassen und in Rechnung zu stellen. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Installations-, Inbetriebnahme- und Unterhaltsleistungen, inklusive Schulung, Einführung und Support, nicht in den Produktepreisen enthalten. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Zahlungen dürfen nicht wegen Mängel des Liefergegenstandes oder Gegenforderungen des Bestellers zurückbehalten oder gekürzt werden. Stehen beim Kunden mehrere Rechnungen zur Zahlung an, wird ohne anders lautende Order zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt. TECHNOROBOT AG behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur nach Vorauszahlung durch den Kunden zu erbringen. TECHNOROBOT AG behält sich ferner vor, Kunden ohne vorherige Ankündigung nur mittels Barzahlung oder per Nachnahme zu beliefern oder eine Liefersperre zu verhängen.
5. Liefer- und Leistungserbringungsbedingungen
TECHNOROBOT AG ist ausschliesslich an schriftlich vereinbarte Liefertermine gebunden. Auftragsänderungen haben sofern nichts anders vereinbart die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine und Fristen zur Folge.
In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen, von TECHNOROBOT AG nicht zu vertretenden Ereignissen, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Bei Standardschulungen behält sich TECHNOROBOT AG vor, mangels Anmeldungen die Kurse kurzfristig zu verschieben oder abzusagen.
Bei erneuter Anforderung eines Datenträgers oder Produkt begleitender Unterlagen (CD-ROM, Diskette, Handbuch usw.) sowie bei Umtausch/Rücksendung von Waren ist TECHNOROBOT AG zur Erhebung einer Bearbeitungsgebühr berechtigt.
Umbuchungen und Annullationen von durch den Kunden bei TECHNOROBOT AG reservierten Produkten und Leistungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch TECHNOROBOT AG. Letztere ist zur Verrechnung einer Umtriebs- oder Annullatikonskostenentschädigung (bei Standardschulungen bis 8 Arbeitstage vor Kursbeginn 25%, 4 – 7 Arbeitstage vor Kursbeginn 50% und 0 – 3 Arbeitstage vor Kursbeginn 100% des Kursgeldes) berechtigt. Bereits vorgenommene Abklärungen und Vorbereitungen werden in Rechnung gestellt. Terminverschiebungen vom Kunden, sind nicht gestattet oder müssen vorab von TECHNOROBOT schriftlich zugesagt werden. Wird die Lieferung oder Montage durch den Besteller (Kunden) verzögert oder verschoben oder die TECHNOROBOT AG nicht grobfahrlässig verschuldet haben, verzögert oder unmöglich, so lagert der Liefergegenstand auf Rechnung und Gefahr des Bestellers zu den jeweils üblichen Ansätzen. Kann diese Warenlieferung oder Montage Terminlich seitens des Kunden nicht eingehalten werden, ist die Zahlungsfrist nach Meldung der Versandbereitschaft innert 10 Tagen fällig. TECHNOROBOT AG ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Rechnung des Bestellers an einem Dritt-Ort einzulagern und zu verrechnen.
6. Sicherheitshinweise und kundenseitige Leistungen
Bei Industriegütern, Absaugsystemen, Klima-, Lüftungs- und Luftreinigungssystemen, Robotern- oder Spezialanlagen gilt: bauseitliche Leistungen des Kunden: Haustransporte der Lieferung, geeignete Hebemittel, Montagebühnen, erforderliche Baumassnahmen vor Lieferung, Spannungsversorgung (inkl. Fi, Typ B, bei (FU) Frequenzgeregelten Anlagen) und Anschluss, Potentialausgleiche, Überspannungsschutz, Einrichtugen, Kabelkanäle, Kabelwannen, Giterkanal usw. für Elektrik und Leitungstechnik, bauliche Änderungen und Anpassungen, Vordächer, Schutzdächer, Schutzeinhausungen, Wand- und Deckendurchbrüche, Abschlüsse usw., Abdichtungen, Schalldämmungen, Isolierungen, Vogelschutz, Kälte- und Wärmeisolierungen, Luftführungen zb: übers Dach, Sanitäranschlüsse und dessen Leitungen, Isolierungen, Bewilligungen usw. beinhalten Mithilfe (min. 1 Mann, ab Projekt-Start, vorzugsweise der Anlagenbetreuer). Testteile; es sind genügend und brauchbare Bauteile, Produktionsteile, Musterteile und Lehren nach Terminwunsch und Abnahme von TECHNOROBOT AG an die Test-Anlage zu liefern. Bauteil- und allgemeine Toleranzen sind nach Abnahme von TECHNOROBOT AG einzuhalten. TECHNOROBOT AG behält sich vor, bei jeglichen Abweichungen des Projektes, der Bauteile, der Schweisslehren, zusätzliche Aufwendungen, Terminverschiebungen usw. den Kunden zu belasten. Viele Staubarten und Schweissrauchpartikel sind brennbar und/oder können beim Absaugen zu Filterbränden bzw. in Einzelfällen zu Staubexplosionen führen. Der Betreiber einer Absauganlage hat grundsätzlich daher geeignete Massnahmen zur Vermeidung dieser spezifischen Gefahren zu treffen und insbesondere darauf zu achten, dass beim Betrieb einer Absauganlage keine Zündquellen eingesaugt, sowie die aktuellen ATEX- und EX-Richtlinien eingehalten werden. Die Versicherung der Sendungen ist Sache des Bestellers. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist TECHNOROBOT AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die Ware in ihren Besitz zu nehmen.
TECHNOROBOT AG ist berechtigt, geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TECHNOROBOT AG. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. TECHNOROBOT AG ist berechtigt, den Liefergegenstand bei Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden gegen Schäden zu versichern.
Die Eigentumsrechte an Softwareprodukten sind in den Software-Lizenzverträgen weiter umschrieben und gelten mit.
8. Untersuchungs- und Rügepflicht, Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Produkte, Software oder Softwareteile unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler der TECHNOROBOT AG unverzüglich innert 8 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Dienstleistungen gelten dann als angenommen, wenn der Kunde nicht unmittelbar nach Erbringung der Leistung schriftlich Beanstandung erhebt.
Mängel gelten dann als ordentlich gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend gemacht werden und eine detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
9. Inbetriebnahme, Haftung, Verantwortung und Betrieb von Anlagen
Die Inbetriebnahme der gelieferten Produkte, erfolgt mit den gelieferten oder mitgeteilten Betriebs- oder Bedienungsanleitungen, Wartungsanleitungen usw. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass er solche Unterlagen liest, versteht, befolgt und schult. Der Hersteller behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Mitteilung Änderungen an diesen Unterlagen durchzuführen. Die Verantwortung für den Betrieb von Anlagen, ist der Betreiber (Kunde) verantwortlich, auch der Sicherstellung von eingewiesenem Personal, Schulungen, Betriebsanleitungen, Wartungsanleitungen, Anlagendokumente, Wartungsintervalle, Wartungsarbeiten und Kontrollen. Vor dem Gebrauch müssen alle Personen, die das Gerät benutzen oder daran Wartungsarbeiten durchführen, mit Informationen, Anweisungen und Schulungen für den Gebrauch des Gerätes und der Substanzen, für die es benutzt werden soll, einschliesslich des sicheren Verfahrens der Beseitigung des aufgenommenen Materials, versorgt und geschult sein. Reinigung von Anlagen, Komponenten, Filter, Absaugstellen und Absaugrohren, auch Ergänzung zur Betriebs- und Wartungsanleitung befolgen. Auch zu prüfen ist eine min. monatliche (oder nach Bedarf) Kontrolle von allen Rohren, Rohr-Dichtstellen, Rohrschellen, Aufhängungen, Podeste, Steuerungen, Elektrik, Luftdruck, Absaugstellen, Anlage, Filter und der Komponenten.
10. Geistiges Eigentum
TECHNOROBOT AG behält sich für jedes Design, jeden Text, jede Grafik auf ihrer Webseite, ihren Publikationen und Dokumentationen usw. alle Rechte vor. Das Kopieren oder irgendwelche andere Reproduktion wird nur zu dem Zweck gestattet, eine Bestellung bei TECHNOROBOT AG aufzugeben. An Zeichnungen, Plänen und anderen Unterlagen behält sich die TECHNOROBOT AG das Urheberrecht vor. Ohne das schriftliches Einverständnis dürfen sie weder kopiert, dritten zugänglich gemacht, noch zur Anfertigung der betreffenden Gegenstände verwendet werden.
11. Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen werden in einem Datenschutzreglement festgehalten, welches über folgenden Link einsehbar ist: Datenschutz
12. Gewährungsfrist
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den Herstellerangaben. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk. Verschobene Liefertermine werden nicht berücksichtigt. Restliche Bedingungen gemäss Hersteller. Andere Gewährleistungsfristen nur nach separatem Angebot von TECHNOROBOT AG. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 3 Monate, ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur ab Versanddatum. Der Kunde ist besorgt, dass die gelieferten Materialien innert 8 Tagen ab Versanddatum geprüft werden und allfällige Beanstandungen schriftlich an TECHNORO-BOT AG mitgeteilt werden. Die defekten Teile (Maschinen, Anlagen, Brenner, Zubehöre usw.) sind an TECHNOROBOT AG zurückzusenden, die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Die TECHNOROBOT AG schliesst Gewährleistungsansprüche sowie die Haftung im Rahmen des gesetzlich Möglichen und Zulässigen aus. TECHNOROBOT AG haftet insbesondere nicht bei bloss leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit bzw. bloss leicht oder mittlerer fahrlässiger Verletzung vertraglicher Pflichten. Zudem haftet die TECHNOROBOT AG nicht für Folgeschäden, die durch eine mangelhafte Lieferung entstanden sind.
13. Haftung
Die TECHNOROBOT AG schliesst Gewährleistungsansprüche sowie die Haftung im Rahmen des gesetzlich möglichen und zulässigen aus. TECHNOROBOT AG haftet insbesondere nicht bei bloss leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit bzw. bloss leicht oder mittlerer fahrlässiger Verletzung vertraglicher Pflichten. Zudem haftet die TECHNOROBOT AG nicht für Folgeschäden, die durch eine mangelhafte Lieferung entstanden sind.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Verträge zwischen der TECHNOROBOT AG und den Kunden, sowie die vorliegenden AGB unterliegen ausschliesslich formellem und materiellem, schweizerischem Recht, insbesondere dem Bundesgesetz über das Obligationenrecht (OR) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrecht). Gerichtsstand ist Gossau SG (Schweiz).
15. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages hindert dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich nahekommend rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
AGB ab 1. Oktober 2020.